Wer ein Grundstück kaufen und bebauen möchte, kommt gewöhnlich an einem Bebauungsplan, kurz B-Plan genannt, nicht vorbei. Darin ist in Bild und Text beschrieben, wie ein Grundstück bebaut werden darf – das kann bis zur Dachneigung und den Materialien für die Fassade reichen. Fast immer sind im B-Plan GRZ und GFZ zu finden:
GRZ steht für GRundflächenZahl und
GFZ für GeschossFlächenZahl.
Die GRZ gibt an, wieviel Grundfläche überhaupt bebaut werden darf. Beispiel: Bei einem 1.000 m² großen Grundstück mit einer GRZ von 0,2 dürfen 0,2 Teile = 20 % des Grundstücks bebaut werden, also 200 m².
Die GRZ sagt also etwas aus über das Verhältnis von Grundstücksfläche zu Hausgrundfläche.
Die GFZ dagegen gibt an, wieviel Geschossfläche auf dem Grundstück gebaut werden darf. Nehmen wir einmal eine GFZ von 0,3 an. Dann dürfen bei obigem Beispiel 300 m² Geschossfläche errichtet werden. Da – im Beispiel – nur 200 m² Grundfläche bebaut werden dürfen, muss die Geschossfläche „gestapelt“ werden. Die Anzahl der Geschosse ist in der Regel ebenfalls im B-Plan festgelegt.
Die GFZ sagt also etwas aus über das Verhältnis von Hausgrundfläche zu Haushöhe.
Im Innenstadtbereich einer Großstadt findet man in einem B-Plan vielleicht eine GFZ von 2,0. Für unser 1.000-m²-Beispiel heißt das: 2.000 m² Geschossfläche sind erlaubt. Bei einer GRZ von 0,2 dürfen 200 m² des Grundstücks bebaut werden. Sofern zehngeschossige Bebauung an dieser Stelle zulässig ist, sind die 2.000 m² Geschossfläche also übereinander auf zehn Etagen der Grundfläche von 200 m² möglich.
Mehr geht nicht 😉